12.06.2026
ITW führt Übergangsfrist für Tageslicht-Vorgaben ein
Eine Info der LQB GmbH
Ab 1. Juli 2026 tritt eine neue Regelung zur Einstiegserleichterung für Ferkelerzeuger in Kraft. Im Rahmen der geplanten durchgehenden Nämlichkeit in der Schweinehaltung ab 2027 wird für die Umsetzung der ITW-Vorgaben zur Tageslichtversorgung in Sauenhaltung und Ferkelaufzucht eine Übergangsfrist bis Ende 2028 eingeführt. Betriebe mit nicht erfülltem Kriterium bleiben lieferberechtigt, um den Zugang zur ITW-Teilnahme zu erleichtern und die Lücke zwischen Ferkelerzeugung und Schweinemast zu schließen.
Weitere Informationen
Rundschreiben der LQB GmbH - Landwirtschaftliche Qualitätssicherung in Bayern GmbH